Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung von Premium In-Store-Audio-Systemen und instrumentalen Audio-Atmosphären zwischen Emir Vildić, EMVI Media, Leopoldstraße 31, 80802 München (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ein 100% instrumentales, werbefreies Audio-System zur öffentlichen Wiedergabe in den Geschäftsräumen des Kunden zur Verfügung. Die Tätigkeit umfasst insbesondere Audiomarketing, die Bereitstellung von Instore-Audio-Lösungen, Produktion und Vertrieb von Audio-Inhalten sowie die vertragliche Lizenzierung von Musikrechten.
(2) Der genaue Leistungsumfang (Anzahl der Musik-Streams, Musikkataloge, Multi-Zone-Lizenzen) ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Leistungspaket (Starter, Pro oder Premium).
(3) Die Bereitstellung der Audio-Streams erfolgt digital über eine Progressive Web App (PWA), die dem Kunden über einen individuellen Zugangslink zur Verfügung gestellt wird. Das Premium-Paket umfasst zusätzlich bis zu 3 unabhängige Musik-Streams zur zeitgleichen Nutzung in verschiedenen Audio-Zonen (Multi-Zone-Lizenz).
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Musikkataloge sowie das Programm im Rahmen des „Smart Day-Parting“ (automatisierte BPM-Steuerung) kontinuierlich zu aktualisieren und zu optimieren, um die psychoakustische Qualität aufrechtzuerhalten.
§ 3 Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Anbieters nach einer Bestellung durch den Kunden zustande.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit für alle Pakete (Starter, Pro, Premium) beträgt 12 Monate.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und gesetzliche E-Rechnungspflicht
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website oder im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Für Kunden mit mindestens 5 Standorten gilt ein Multi-Store-Rabatt von 15% auf die monatlichen Gebühren. Einrichtungskosten fallen nicht an. Die digitale Freischaltung erfolgt sofort nach Vertragsschluss.
(3) Die Abrechnung erfolgt im Abonnement-Modell monatlich im Voraus. Die Zahlungsabwicklung ist vollständig automatisiert. Der Kunde ermächtigt den Anbieter im Rahmen des Vertragsschlusses, die anfallenden monatlichen Gebühren automatisch über das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel (z. B. SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte oder verknüpfte Online-Zahlungsdienstleister wie Stripe/PayPal) einzuziehen.
(4) Gemäß den gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnungspflicht im deutschen B2B-Sektor stellt der Anbieter dem Kunden die Rechnungen in einem strukturierten, elektronischen Format aus (z. B. im ZUGFeRD- oder XRechnung-Standard). Der Kunde stimmt dem Erhalt dieser elektronischen Rechnungen per E-Mail ausdrücklich zu.
(5) Die Frist für die Vorabinformation bei automatischen Einzügen (Pre-Notification, insbesondere beim SEPA-Lastschriftverfahren) wird auf 2 Tage vor dem tatsächlichen Belastungsdatum verkürzt. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos bzw. Zahlungsmittels zu sorgen.
(6) Schlägt ein automatischer Zahlungseinzug fehl, weil das Konto des Kunden keine ausreichende Deckung aufweist, die Bankverbindung ungültig ist oder der Kunde dem Einzug unberechtigt widerspricht, hat der Kunde dem Anbieter die dadurch entstandenen Rücklastschrift- und Bearbeitungsgebühren der Banken und Zahlungsdienstleister in voller Höhe zu erstatten.
(7) Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener automatischer Verlängerung der Zahlung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu den Audio-Streams bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen vorübergehend und ohne Vorankündigung digital zu sperren.
§ 5 Pflichten des Kunden, Nutzungsrechte und Missbrauchskontrolle
(1) Der Kunde erhält das nicht-exklusive, auf die Vertragslaufzeit und den vertraglich vereinbarten Standort beschränkte Recht, die bereitgestellten Audio-Atmosphären öffentlich wiederzugeben.
(2) Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Audio-Streams aufzuzeichnen, zu vervielfältigen, zu manipulieren, an Dritte weiterzugeben oder außerhalb der vereinbarten Geschäftsräume (bzw. Zonen) öffentlich zugänglich zu machen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für den ordnungsgemäßen Empfang der Audio-Streams erforderliche Mindestbandbreite der Internetverbindung sowie funktionstüchtige Endgeräte (z. B. Hardware, Verstärker, Lautsprecher) mit einem aktuellen, PWA-kompatiblen Webbrowser bereitzustellen. Technische Störungen, die auf einer unzureichenden Internetverbindung des Kunden oder fehlerhafter Hardware im Geschäft beruhen, fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die vertragskonforme Nutzung der zugewiesenen Paket- und Zonenlizenzen (z. B. Starter- vs. Premium-Paket) durch automatisierte technische Maßnahmen (wie die Analyse von IP-Adressen und gleichzeitigen System-Logins) zu überprüfen. Bei einer nachgewiesenen missbräuchlichen oder unberechtigten Nutzung des Streams an mehreren, nicht vertraglich vereinbarten Standorten oder Zonen, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Differenzbetrag rückwirkend in Rechnung zu stellen oder den Zugang fristlos zu sperren.
§ 6 GEMA-Freistellung und Urheberrecht
(1) Der Anbieter garantiert rechtsverbindlich, dass die bereitgestellten instrumentalen Audio-Atmosphären zu 100% GEMA-frei sind und keinen Gebühren in- oder ausländischer Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA, AKM, SUISA, GVL) unterliegen.
(2) Zur lückenlosen Verifizierung der rechtmäßigen Herkunft und zur Einhaltung der Transparenzpflichten für generierte Medien (gemäß Art. 50 EU AI Act) sind die Audio-Dateien mit einer unveränderlichen, maschinenlesbaren digitalen Signatur (SynthID-Verfahren) versehen. Jedes Werk durchläuft zudem automatisierte Verfahren des Acoustic/Audio Fingerprintings sowie des Melodic Matchings.
(3) Sollten Verwertungsgesellschaften oder Dritte dennoch Ansprüche bezüglich der öffentlichen Wiedergabe der vom Anbieter bereitgestellten Audio-Atmosphären gegenüber dem Kunden geltend machen, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden von diesen Ansprüchen vollumfänglich freizustellen und die Kosten zur berechtigten Abwehr dieser Ansprüche zu übernehmen. Die Haftung aus dieser Freistellung ist auf Schäden beschränkt, die auf einer schuldhaften Verletzung der Prüfpflichten des Anbieters beruhen.
(4) Die GEMA-Freistellung und die Haftungsübernahme gemäß Abs. 3 gelten ausschließlich für die unveränderte Wiedergabe der durch den Anbieter bereitgestellten Audio-Streams. Spielt der Kunde, dessen Mitarbeiter, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen Audio-Inhalte aus externen Quellen (wie z. B. YouTube, Spotify, Privat-Streaming-Dienste, Radio, CDs) in den Geschäftsräumen ab, erlischt die Freistellungsverpflichtung des Anbieters für diesen Zeitraum vollumfänglich. Für alle daraus resultierenden Forderungen, Urheberrechtsverletzungen, Bußgelder oder nachträglichen Lizenzgebühren von Verwertungsgesellschaften haftet ausschließlich der Kunde.
§ 7 Gewährleistung und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter gewährleistet eine hohe Verfügbarkeit der Streaming-Server. Ausgenommen hiervon sind Ausfallzeiten durch notwendige Wartungsarbeiten sowie Umstände, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen der allgemeinen Internetinfrastruktur oder unvorhersehbare Ausfälle von externen Cloud- und Hosting-Providern).
(2) Im Premium-Paket bietet der Anbieter erweiterte technische Vorkehrungen (z. B. Multi-Zone-Lizenzierung zur Risikominimierung) an, um den „Shopping-Flow“ aufrechtzuerhalten.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Regelungen zur GEMA-Freistellung gemäß § 6 bleiben von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 9 Testzugänge (Demo-Accounts)
(1) Sofern dem Kunden ein kostenloser Testzugang (Demo) zur Verfügung gestellt wird, ist dieser streng auf den vereinbarten Testzeitraum beschränkt.
(2) Die Bestimmungen dieser AGB hinsichtlich der Urheberrechte, der GEMA-Freistellung und des Nutzungsverbots (insbesondere das Verbot der Vervielfältigung und Aufzeichnung) gelten für Testzugänge vollumfänglich.
(3) Nach Ablauf des Testzeitraums endet der Zugang automatisch digital, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern die Parteien nicht ausdrücklich einen kostenpflichtigen Folgevertrag schließen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.